Neues Meldeverfahren in der Schweiz
Was müssen Sie jetzt zu tun?
Vorübergehende Tätigkeiten ausländischer Unternehmen sind grundsätzlich 8 Tage vor Beginn der Leistung in der Schweiz in einem Online-Portal anzumelden.
Die bestehende Anwendung für das Meldeverfahren wird ab 14. März 2025 nicht mehr verfügbar sein.
Ab dem 17. März 2025 müssen die Online-Meldungen im Meldeverfahren ausschließlich über das Portal EasyGov.swiss vorgenommen werden. Am Meldeprozess selbst und den anzugebenden Informationen ändert sich grundsätzlich nichts.
Das müssen Sie nun tun:
- Unternehmen / Selbstständige Dienstleistungserbringende mit Sitz EU/EFTA/UK müssen sich auf EasyGov.swiss registrieren.
- Im Rahmen der Registrierung ist eine Unternehmens-Identifikationsnummer (UID) zu beantragen, welche zwingend für die Nutzung des Meldeverfahrens notwendig ist.
- Die UID wird jedem Unternehmen, das in der Schweiz aktiv ist, zur eindeutigen Identifikation vergeben. Durch die Vergabe einer UID entstehen dem Unternehmen keine Kosten. - Wenn Sie in der Schweiz umsatzsteuerlich registriert sind, haben Sie bereits eine UID und können Ihr Unternehmen direkt mit Ihrem EasyGov-Konto verbinden.
Achtung: Geben Sie bei der Unternehmenssuche Ihren Firmennamen oder UID ein, wählen Sie aber kein Land aus. Wenn Sie ein Land auswählen, liefert die Suche keine Ergebnisse. - Falls Sie noch keine UID besitzen, können Sie in Ihrem EasyGov-Konto eine UID beantragen. Die Vergabe der UID kann bis zu 14 Tage dauern.
- Sie können sich innerhalb weniger Minuten einloggen und Meldungen erfassen, auch wenn der gesamte UID-Vergabeprozess noch nicht abgeschlossen ist
Wichtig: Es handelt sich hierbei nicht um eine umsatzsteuerliche Registrierung, sondern lediglich um die Beantragung einer Nummer, die Sie bei allen Behördenkontakten als Unternehmen ausweist. Sie können sich innerhalb weniger Minuten einloggen und Meldungen erfassen, auch wenn der gesamte UID-Vergabeprozess noch nicht abgeschlossen ist.
Erste Anmeldung & Migration Ihrer Daten nach dem Go-Live
Wenn Sie die neue Anwendung zum ersten Mal verwenden, können Sie Ihr Profil aus dem alten Meldeportal importieren. Die Migration wird automatisch durchgeführt.
- Um den Import dieser Daten durchführen zu können, benötigen Sie zwingend den Benutzernamen. Zudem benötigen Sie Zugang zu der in Ihrem Meldeprofil hinterlegten E-Mail-Adresse.
- Danach können Sie auf Ihre Arbeitnehmenden sowie die archivierten Meldebestätigungen zugreifen.
- Pro Meldeprofil ist nur ein Import möglich. Sichern Sie daher vorab alle Daten und Meldebestätigungen, um Datenverluste zu vermeiden.
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