Überarbeitung der EU-Zahlungsverzugsrichtlinie: Die Perspektive der KMU ist gefragt!
In der Europäischen Union werden jährlich zwischen 18 und 40 Milliarden Rechnungen ausgetauscht. Mindestens die Hälfte dieser Rechnungen wird verspätet bezahlt, oft über die gesetzlich oder vertraglich vereinbarten Fristen hinaus. Für kleine und mittlere Unternehmen kann dies schwerwiegende Folgen haben. Liquiditätsengpässe, eingeschränkte Wachstums- und Investitionsmöglichkeiten, Personalabbau und sogar Unternehmensinsolvenzen sind möglich.
Um dieser Problematik zu begegnen, hat die Europäische Kommission bereits im September 2023 einen Vorschlag zur Reform der bestehenden Zahlungsverzugsrichtlinie aus dem Jahr 2011 unterbreitet. Herzstück dieses Vorschlags ist die Einführung einer verbindlichen Zahlungsfrist von 30 Tagen im B2B-Bereich, die Beseitigung rechtlicher Grauzonen sowie die Umwandlung der bisherigen Richtlinie in eine EU-weite Verordnung. Letzteres würde bedeuten, dass alle Mitgliedstaaten denselben verbindlichen Rechtsrahmen anwenden müssten.
Der Europäische Gerichtshof und das Europäische Parlament haben dem Vorschlag der Kommission bereits zugestimmt. Allerdings wird die Initiative im Rat der EU kontrovers diskutiert. Mehrere Mitgliedstaaten sprechen sich gegen eine Verordnung aus und fordern stattdessen eine überarbeitete Richtlinie.
In einer Konsultation ist nun die Perspektive europäischer KMU gefragt. Um besser zu verstehen, wie Unternehmen, insbesondere KMU, die Herausforderungen und Reformvorschläge einschätzen, hat die Kommission nun eine öffentliche Online-Konsultation gestartet. Die Umfrage ist kurzgehalten, richtet sich gezielt an KMU und läuft noch bis zum 25. September 2025.
Mit der Konsultation möchte die Kommission sicherstellen, dass die Stimmen von Unternehmen, die tagtäglich mit Zahlungsverzug zu kämpfen haben, gehört und berücksichtigt werden. Die Ergebnisse fließen direkt in die weiteren Verhandlungen auf EU-Ebene ein. Unternehmen, Verbände und Netzwerke sind aufgerufen, die Umfrage aktiv zu verbreiten, um die Beteiligung und damit auch die Aussagekraft der Ergebnisse zu stärken.
Hintergrundinformationen, Details zum Verordnungsentwurf und weiterführende Dokumente sind auf den Webseiten der Europäischen Kommission verfügbar.
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