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EU-Erweiterungspaket 2023

Die Europäische Kommission hat am 8. November 2023 das sogenannte Erweiterungspaket 2023 angenommen. Darin werden die Beitrittsverhandlungen mit weiteren Staaten im Detail betrachtet. Der Beitritt zur EU bleibt laut Kommission ein „leistungsbezogener Vorgang“ und ist somit abhängig von der Umsetzung grundlegender Reformen in den jeweiligen Staaten sowie von zukünftigen Reformprioritäten. Unter der Voraussetzung, dass entsprechende Reformen umgesetzt und Maßnahmen ergriffen werden, vertritt die Kommission in Hinblick auf das Erweiterungspaket folgende Standpunkte:

  • Für die Ukraine und Moldau empfiehlt die Kommission, Beitrittsverhandlungen aufzunehmen.
  • Georgien soll der Status eines Kandidatenlandes zuerkannt werden.
  • Montenegro passt sich an die Gemeinsame Außen- und Sicherheitspolitik (GASP) der EU an, weitere erforderliche Reformen sind jedoch weitestgehend ins Stocken geraten.
  • Während von der EU geforderte Reformen in Serbien umgesetzt werden, passt sich das Land nicht vollständig an die GASP an, insbesondere in Hinblick auf restriktive Maßnahmen und Erklärungen in Bezug auf Russland. Als Hinderungsgrund für weitere Verhandlungen wird außerdem die Beziehung zum Kosovo gesehen. Das Kosovo spricht sich klar für einen EU-Beitritt aus, u.a. erfolgten eine Anpassung an die GASP und weitere wichtige Reformen in Hinblick auf Rechtsstaatlichkeit. Konflikte mit Serbien behindern jedoch die Verhandlungen.
  • In Nordmazedonien sieht die Kommission bereits eine Vielzahl von Reformen umgesetzt, u.a. wurden Maßnahmen zur Angleichung an die GASP unternommen.
  • Albanien attestiert die Kommission ein hohes Engagement bei der Umsetzung der erforderlichen Reformen und verfolgt dementsprechend weitere Beitrittsverhandlungen.
  • Bosnien und Herzegowina wurde 2022 der Kandidatenstatus gewährt. Die Kommission empfiehlt die Aufnahme von Beitrittsverhandlungen, sieht das Land jedoch vor einer Reihe weiterer Anstrengungen.
  • Obwohl die Beitrittsverhandlungen seit 2018 zum Erliegen gekommen sind, bleibt die Türkei weiterhin Kandidatenland.

Im nächsten Schritt ist der Rat dazu aufgefordert, diese Empfehlungen der Kommission zu prüfen und Beschlüsse über die weitere Vorgehensweise zu fassen.

 

Detaillierte Informationen zum Erweiterungspaket 2023 finden Sie in dieser Pressemitteilung der Kommission.

Informationen zu Voraussetzungen einer EU-Mitgliedschaft finden Sie unter diesem Link.

 

Foto: Antoine Schibler auf Unsplash