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KMU-Panel: EU-Umfrage zur Textilkennzeichnungsverordnung

In der Textilkennzeichnungsverordnung (EU) Nr. 1007/2011 sind Vorschriften für die Kennzeichnung von Textilien sowie Vorschriften für die Verwendung von Textilfaserbezeichnungen für Erzeugnisse mit einem Gewichtsanteil an Textilfasern von mindestens 80 % festgelegt. Konkret bezieht sich die Verordnung auf die Etikettierung und Kennzeichnung von:

  1. Textilerzeugnissen im Hinblick auf ihre Faserzusammensetzung 
  2. Textilerzeugnissen, die nichttextile Teile tierischen Ursprungs enthalten.

Die Europäische Kommission prüft derzeit, ob die Textilkennzeichnungsverordnung überarbeitet werden sollte, um die geltenden Bestimmungen zu aktualisieren und Spezifikationen für neue Kennzeichnungsbereiche sowie für die physische oder digitale Kennzeichnung von Textilien einzuführen. Dazu wurde eine öffentliche Konsultation eingeleitet, um Rückmeldungen von Interessenträgern einzuholen. Durch diesen Fragebogen haben kleine und mittlere Unternehmen (KMU) die Möglichkeit, ihre Erfahrungen mit der Umsetzung der geltenden Verordnung und ihre Meinung zu möglichen Änderungen mitzuteilen.

Die im Rahmen dieses Fragebogens gesammelten Informationen werden dazu beitragen, politische Maßnahmen zu konzipieren und sicherzustellen, dass die vorgeschlagenen Lösungen den Bedürfnissen der KMU Rechnung tragen.

Weitere Informationen und den Fragebogen gibt es hier.