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Neue Regeln für faire digitale Märkte

Das Gesetz über digitale Märkte enthält eine Reihe eng definierter objektiver Kriterien für die Einstufung einer großen Online-Plattform als „Gatekeeper“. Dabei handelt es sich um digitale Plattformen, die als wichtige Brücke zwischen gewerblichen Nutzern und Verbrauchern wirken und aufgrund dieser Stellung die Macht haben, als privater Akteur die Regeln festzulegen und den Marktzugang in der digitalen Wirtschaft zu kanalisieren. Um etwaige Probleme anzugehen, wird das Gesetz über digitale Märkte eine Reihe von Verpflichtungen festlegen, die solche Gatekeeper einhalten müssen, und ihnen bestimmte Verhaltensweisen untersagen.

Dazu zählen Unternehmen, die einen oder mehrere der im Gesetz über digitale Märkte aufgeführten sogenannten „zentralen Plattformdienste“ betreiben, wenn sie die nachstehend beschriebenen Anforderungen erfüllen. Betroffen sind folgende Dienstleistungen: Online-Vermittlungsdienste wie solche zum Herunterladen von Computer- oder Handyprogrammen, Online-Suchmaschinen, soziale Netzwerke, bestimmte Kommunikationsdienste, Video-Sharing-Plattform-Dienste, virtuelle Assistenten, Webbrowser, Cloud-Computing-Dienste, Betriebssysteme, Online-Marktplätze und Online-Werbedienste.

Weitere Informationen zu den neuen Regelungen finden Sie auf der Webseite der Vertretung der Europäischen Kommission in Deutschland: Wegweisende EU-Regeln für faire digitale Märkte treten in Kraft (europa.eu)